Kerstin Bäcker ist KI-Expertin, Fachanwältin für Urheberrecht sowie Partnerin bei LAUSEN. Im Interview spricht sie über die rechtlichen Risiken KI-generierter Inhalte, typische Fehlannahmen beim Urheberrecht und darüber, wie Unternehmen KI kreativ und verantwortungsvoll einsetzen können – ohne böse Überraschungen bei der Veröffentlichung.
Kerstin, du bist Tech-Anwältin mit Fokus auf Urheberrecht. Wie bist du eigentlich dazu gekommen?
Ich komme ursprünglich aus dem Medienbereich und fand an der Schnittstelle zur Technik schon immer sehr spannend, wie sich neue technische und wirtschaftliche Entwicklungen in einen bestehenden rechtlichen Rahmen anpassen lassen – und an welcher Stelle es gegebenenfalls Anpassungsbedarf gibt.
KI erstellt heute in Sekunden Bilder, Texte, Videos und Musik. Wo sind wir deiner Meinung nach: Bei einer kreativen Revolution oder bei einem riesigen rechtlichen Blindflug?
Weder noch, da die Nutzung von KI zur Erstellung von Bildern und Texten so lange keine Kreativität als ureigene menschliche Eigenschaft enthält, solange der Mensch den KI-Output nicht dominiert. Aus Sicht der KI-Anbieter ist es auch kein riesiger rechtlicher Blindflug, da aus Sicht der Rechteinhaber der grösste Diebstahl geistigen Eigentums der Menschheitsgeschichte vorliegt, wenn KI-Anbieter geschützte Inhalte für KI-Training und Output-Nutzungen ungefragt und unvergütet verwenden. Es geht vielmehr darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Nutzungen der KI-Anbieter und den Rechteinhabern zu finden und Rechteinhabern die Kontrolle zurückzugeben. Aus Sicht der Anwender liegt auch kein rechtlicher Blindflug vor, da man bei der Auswahl der Tools Optionen hat und Tools verantwortungsvoll einsetzen kann.
Alle reden über Tempo und Effizienz mit KI. Über Haftung redet kaum jemand. Warum hat sich das Thema bei den meisten Firmen noch nicht in die Chefetage vorgearbeitet?
Weil die Vorteile von KI sofort sichtbar sind, die Risiken aber oft erst Monate später, etwa in Form einer Abmahnung wegen eines Bildes oder Textes, der fremde Rechte verletzt. Hinzu kommt, dass KI-Tools häufig von einzelnen Teams, oder noch schlimmer von Einzelnen als Schatten-KI, eingeführt werden, ohne Rechtsabteilung oder Geschäftsleitung einzubinden. Dabei ist das Thema klar Chefsache: Die Geschäftsleitung muss für klare Regeln und Kontrollen sorgen und haftet im Zweifel selbst, wenn diese fehlen.
Wem gehört eigentlich ein Bild, das eine KI auf meinen Prompt hin erstellt?
Das kommt auf den Prompt und das verwendete Tool an. Grundsätzlich ist ein mit einem Prompt generiertes Bild «rechtsfrei, gehört also niemanden. Die wesentlichen Überlegungen dazu, und ab wann der Promptende doch Rechte an dem Bild/ Text haben kann, besprechen wir in dem Webinar am 22. Oktober.
Jeden Tag veröffentlichen Unternehmen KI-generierte Bilder, Texte und Videos. Wenn du ehrlich schätzt: Wie viele davon wären vor Gericht ein Problem?
Hier gibt es grundsätzlich unterschiedlichste Risiken, von Plagiaten, Falschaussagen, Verletzung von Kennzeichnungspflichten. Es gibt jedenfalls eine ganze Reihe von Aspekten zu beachten, die man jedoch einfach durch klare Vorgaben und Schulung der Mitarbeitenden deutlich risikoärmer und verantwortungsvoll ausgestalten kann.
EU AI Act, deutsches Urheberrecht, Schweizer Recht: Ein Unternehmen publiziert in drei Ländern. Wo lauert das grösste Risiko, wenn man nur auf die eigene Rechtslage schaut?
Das grösste Risiko liegt in der Annahme, dass das eigene Recht ausreicht. Das Urheberrecht ist territorial: Massgeblich ist das Recht des Landes, in dem ein Inhalt genutzt oder veröffentlicht wird, nicht das Recht am Unternehmenssitz. Hinzu kommt, dass der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen gilt, sobald ihre KI-Outputs in der EU verwendet werden. Wer also aus der Schweiz heraus KI-generierte Inhalte in Deutschland veröffentlicht, muss auch die europäischen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im Blick haben. Mein Rat: Sich immer am strengsten Markt orientieren.
Du bist Fachanwältin für Urheberrecht und KI-Expertin. Welcher Satz aus der Praxis geht dir inzwischen am meisten auf die Nerven: «Das macht doch die KI» oder «Das machen doch alle»?
«Das machen doch alle.» Aber das war schon in der Vergangenheit ein klassisches Argument Prozesse nicht sauber und rechtskonform aufzusetzen. Wichtig: Es geht dabei nicht darum, Nutzungen zur verhindern, sondern Risiken zu kennen und zu steuern.
Was ist aktuell eine der grössten Fehlannahmen, die du bei Unternehmen rund um Urheberrecht und KI hörst?
«Wir zahlen für das Tool, also gehört uns das Ergebnis und wir dürfen es frei nutzen.» Beides stimmt so nicht. Die Lizenz regelt in erster Linie die Nutzung des Tools, nicht die Rechte am Output. Da KI-generierte Inhalte meist nicht urheberrechtlich geschützt sind, können auch Wettbewerber sie grundsätzlich übernehmen. Gleichzeitig kann der Output trotzdem fremde Rechte verletzen, etwa wenn er bestehenden Werken, Marken oder realen Personen zu nahe kommt. Wer exklusive Inhalte will, muss also selbst kreativ mitwirken und Ergebnisse vor der Veröffentlichung prüfen.
Ein Unternehmen will morgen anfangen, KI in der Content-Produktion zu nutzen. Was empfiehlst du?
Passende Tools und Versionen zentral zur Verfügung stellen, durch KI-Leitlinien (und gegebenenfalls kurze Schulungseinheiten) Mitarbeitende für den verantwortlichen Einsatz sensibilisieren und den Einsatz und die Erfahrungen mit dem Tool monitoren – am besten durch einen KI-Koordinator (kann auch ein Team sein) – gegebenenfalls auch nachjustieren (das ist ein Prozess und keine einmalige Sache).
Bald steht unser Webinar «Mit KI zu Kreativität auf Knopfdruck. Doch wem gehört das Ergebnis?» an. Was können wir hier noch von dir erwarten?
Eine Referentin, die für das Thema brennt! Anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis schauen wir uns an, wann ein KI-Ergebnis geschützt ist, wem es gehört und wo die typischen Fallstricke lauern. Vor allem nehmt ihr konkrete Handlungsempfehlungen mit, die ihr direkt in eurer Praxis umsetzen könnt. Kurz gesagt: weniger Paragrafen, mehr Praxis und hoffentlich einige Aha-Momente. Ich freue mich auf euch und eure Fragen!